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┏ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)1. Geltungsbereich und Vorrang individueller VereinbarungenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Dienstleistungen von Anke Lehné (im folgenden Auftragnehmerin genannt), sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der auftraggebenden Person werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen anbietender Person und Auftragnehmerin haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform getroffen wurden. 2. Leistungsbeschreibung und LeistungsumfangDer konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Die Auftragnehmerin trägt keinerlei Haftung, sollte der von ihr bearbeitete Text zu einem anderen Zweck als dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen verwendet werden. Ebenso übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Verantwortung für die fachliche Richtigkeit des Textes, es sei denn sie ist ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsinhalts. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin eine fachgerechte Dienstleistung nach dem vereinbarten Leistungsinhalt, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nachträglich durch Änderungen der Anforderungen, zusätzliche Abstimmungen, zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Termine entstehen. 3. Vertragsschluss und AngebotsgrundlagenAngebote der auftraggebenden Person sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Auftragnehmerin eine Beauftragung in Textform bestätigt, die auftraggebende Person ein Angebot in Textform annimmt oder die Auftragnehmerin mit der Leistungserbringung beginnt und die auftraggebende Person dem nicht unverzüglich widerspricht. Wesentliche Grundlagen für die Leistungserbringung sind die von der auftraggebenden Person bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Vorgaben und Freigaben. Dazu zählen vor allem auch firmenspezifische Bearbeitungsleitfäden sowie spezifische Terminologievorgaben. Die auftraggebende Person stellt sicher, dass diese Inhalte vollständig, richtig und für die vereinbarte Nutzung geeignet sind. Sollte die Auftragnehmerin einen Auftrag ablehnen, ist sie zu keiner Angabe etwaiger Gründe verpflichtet. 4. Mitwirkungspflicht des AuftraggebersDie auftraggebende Person ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, dass die auftraggebende Person erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, kann die Auftragnehmerin gesondert nach angemessenen Sätzen berechnen, sofern die auftraggebende Person die Verzögerung zu vertreten hat. 5. Termine, Fristen und LeistungserbringungTermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen nach dem vereinbarten Zeitplan, soweit dieser festgelegt wurde. Soweit keine Zeitplanung vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person zur Leistungserbringung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. 6. Leistungsänderungen und ZusatzleistungenWünscht die auftraggebende Person Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt sie dies der Auftragnehmerin in Textform mit. Die Auftragnehmerin prüft die Umsetzbarkeit und teilt der auftraggebenden Person in Textform mit, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umgesetzt werden kann. Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Mehrkosten, Terminverschiebungen und zusätzliche Abstimmungen, die durch Änderungen entstehen, sind von der auftraggebenden Person zu tragen, sofern nicht anders vereinbart. 7. Vergütung, Abrechnung und SpesenDie Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der vereinbarten Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach Normseite (1500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu stellen. Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sofern Reisekosten erstattungsfähig sind, werden diese in angemessener Höhe nach Nachweis oder nach vereinbarten Pauschalen abgerechnet. 8. Zahlungsbedingungen und ZahlungsverzugRechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Gerät die auftraggebende Person in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge auszusetzen. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. 9. Abnahme, Freigaben und BeanstandungenSoweit die Leistungserbringung Ergebnisse umfasst, die zur Nutzung oder Übergabe bestimmt sind, kann eine Abnahme oder Freigabe vereinbart werden. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn die auftraggebende Person die Leistung in Nutzung nimmt oder die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung in Textform beanstandet. Beanstandungen sind nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Die Auftragnehmerin wird berechtigte Mängel oder Abweichungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs innerhalb einer angemessenen Frist beheben, sofern dies geschuldet ist. 10. VertraulichkeitBeide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Abläufe, Konditionen, nicht öffentliche Konzepte sowie technische und wirtschaftliche Informationen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder aufgrund zwingender Vorgaben offengelegt werden müssen. In letzterem Fall wird die betroffene Partei, soweit möglich, vorab informiert. 11. Nutzungsrechte an ArbeitsergebnissenSoweit im Rahmen der Dienstleistung Arbeitsergebnisse, Dokumente, Konzepte, Texte, Grafiken, Auswertungen, Vorlagen oder sonstige Inhalte erstellt werden, räumt die auftraggebende Person dem Auftraggeber an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht im Umfang der Vereinbarung ein, frühestens jedoch nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechteeinräumung als einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Zwecke der auftraggebenden Person. Eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, weiter zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen der auftraggebenden Person offengelegt werden. 12. Verantwortung für Inhalte, Rechte Dritter und FreistellungSofern die auftraggebende Person der Auftragnehmerin Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben zur Verfügung stellt oder deren Nutzung verlangt, stellt die auftraggebende Person sicher, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Die auftraggebende Person ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig sind und verwendet werden dürfen. Die auftraggebende Person stellt die Auftragnehmerin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von der auftraggebenden Person zu vertretenden Rechtsverletzung aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte oder Vorgaben geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Auftragnehmerin informiert die auftraggebende Person unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen ab. 13. HaftungDie Auftragnehmerin haftet für Schäden nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die auftraggebende Person regelmäßig vertrauen darf. In Fällen der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Haftung für Datenverlust ist, soweit rechtlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die auftraggebende Person entstanden wäre. 14. Höhere Gewalt und unvorhersehbare EreignisseKann die Auftragnehmerin aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche Ereignisse können beispielsweise Ausfälle zentraler Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände sein. Beide Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und die Auswirkungen auf Termine und Leistungserbringung angemessen abstimmen. 15. Vertragsdauer, Kündigung und BeendigungSofern eine laufende Zusammenarbeit vereinbart ist, gilt die vereinbarte Vertragslaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit angemessener Frist in Textform gekündigt werden, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt oder wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist. Nach Vertragsbeendigung sind bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Soweit Arbeitsergebnisse übergeben wurden, gelten die Regelungen zur Rechteeinräumung entsprechend. 16. DatenschutzDie Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nur, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist. Soweit für die Vertragsdurchführung besondere Vereinbarungen zur Datenverarbeitung erforderlich sind, werden diese gesondert in Textform geregelt. 17. Aufrechnung, Zurückbehaltung und AbtretungDie auftraggebende Person kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die auftraggebende Person nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. 18. SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Sofern ein Gerichtsstand vereinbart werden darf, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Mainz, 24.03.2026 Die oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf einer Mustervorlage von www.selbststaendig.de und wurden entsprechend angepasst. |
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